Ist im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt und sieht eine unbegrenzte Haftung gegenüber dem Geschädigten vor. Im Unterschied zur Gefährdungshaftung
wird nur bei nachweisbarem Verschulden gehaftet (Grundlage der Haftpflichtversicherung). Um Schadenersatzansprüche an den Schädiger stellen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Schaden, Verschulden (es genügt bereits Fahrlässigkeit), Rechtswidrigkeit und Kausalität.
Gemäß ABGB muss jedenfalls der Anspruchsteller die Haftung aus Verschulden beweisen.
Versicherer decken stets nur bis zu der im Versicherungsvertrag
vereinbarten Versicherungssumme
!