In der Berufsunfähigkeitsversicherung bieten einige Versicherungen den Schutz der „konkreten Verweisbarkeit“. Sie gelten demnach bereits als berufsunfähig, wenn Sie außer Stande sind, Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen, und auch keine andere Tätigkeit ausüben, die Ihrer Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung entspricht.